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Nussbaum ... weicher als gedacht ...
#8
Bei uns in NRW unterliegen Bäume, sofern sie auch ein Baum sind, 80cm Umfang gemessen in 1m Höhe Bei Mehr stämmigen Bäumen reduziert sich das Maß auf 50cm der Baumschutzverordnung und dürfen nur mir Genehmigung gefällt werden.

Alles unter diesem Maß unterliegt keinen Vorschriften und kann entfernt werden. Darum wird so mancher Baum auch nie ein Baum werden. Wink
Gruß Uwe
Stepcraft 600/2, Sorotec Compact-Line 605, 4. Achse (Drehachse), 15W Laser (an der Fräse montiert), EstlCAM, WinPcNc V4,  Ender 3,

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RE: Nussbaum ... weicher als gedacht ... - von ubo - 02.11.2017, 18:59

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