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Zoll Gebühren bei Internetbestellungen außerhalb der EU - leon305 - 30.10.2017 Internetbestellungen
Ob und in welcher Höhe Einfuhrabgaben entstehen, hängt vom Warenwert und von der Art der Sendung ab. Die Wertgrenzen gelten für Privatpersonen und gewerbliche Empfänger. Auch bei Geschenken von Unternehmen oder an Unternehmen sind die folgenden Wertgrenzen anzuwenden. Maßgeblich für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Warenwert der Sendung. Entscheidend ist, welcher Betrag tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet. Beispiel Rechnungspreis: 100,00 Euro, Versandkosten: 10,00 Euro Rechnungsendbetrag: 110,00 Euro Warenwert: 110,00 Euro Die Erhebung und Entrichtung der Verbrauchsteuer für alkoholische Erzeugnisse, Tabakwaren sowie Röstkaffee, löslichen Kaffee und kaffeehaltige Waren erfolgt unabhängig vom Warenwert der Sendung. Warenwert nicht größer als 22 Euro Warensendungen mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22 Euro können ohne die Erhebung von Einfuhrabgaben eingeführt werden. Von der Befreiung ausgeschlossen sind alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Toilettewasser und Tabak und Tabakwaren (Art. 23, 24 Zollbefreiungsverordnung). Eine weitere Ausnahme besteht für Röstkaffee, löslichen Kaffee und kaffeehaltige Waren, für die keine Verbrauchsteuerbefreiung (§ 1 Abs. 1 Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung) greift, weswegen die Kaffeesteuer weiterhin zu entrichten ist. Warenwert zwischen 22 Euro und 150 Euro Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Allerdings werden Abgaben in einer Höhe von weniger als 5 Euro nicht erhoben. Beispiel Rechnungspreis: 100,00 Euro, Versandkosten: 10,00 Euro Rechnungsendbetrag: 110,00 Euro Warenwert: 110,00 Euro Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent): 20,90 Euro Warenwert größer als 150 Euro Ab einem Warenwert von mehr als 150 Euro werden die Abgaben nach dem Zolltarif berechnet. Im Zweifel bei Zoll-Online nachsehen. |