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Normale Version: Nussbaum ... weicher als gedacht ...
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Ja, genau so ist es, jede Stadt / Kreis hat die Möglichkeit eine eigene Baumschutzverordnung zu beschließen. Darum sich vor dem fällen oder roden immer erst in der betreffenden Stadt kundig machen.
Und wo es keine spezielle Verordnung gibt tritt das Bundesnaturschutzgesetz eiin.
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